Am 30. August fand im sachsen-anhaltischen Naumburg vor dem dortigen Landgericht die Verhandlung gegen Alexander Palloch statt. Der 20-jährige Neonazi hatte im April an einer Bushaltestelle in Laucha einen 17-jährigen Israeli zusammengeschlagen und als »Judenschwein« beschimpft. Gerichtsreporterin Lea T. Rosgald war für die Redaktion der Bonjour Tristesse vor Ort.
Der Vorfall bescherte Laucha, einem jener tristen Zonendörfer, in denen eine feindselige Stammeskultur jeden Kontakt mit den Eingeborenen zum Wagnis macht, innerhalb kürzester Zeit zum wiederholten Male überregionale Aufmerksamkeit. Zuvor nämlich war bekannt geworden, dass der für die NPD im Stadtrat sitzende Schornsteinfeger Lutz Battke – dessen Tätigkeit das sachsen-anhaltische Innenministerium erfolglos zu unterbinden versuchte – auch die F-Jugend des örtlichen Fußballclubs »BSC 99 Laucha« trainierte. In eben jenem Verein spielte auch der Angeklagte, der sich vor Prozessbeginn einer größeren Zahl Journalisten gegenübersah: neben den in derartigen Prozessen in ihrem Berichterstattungsgebiet erprobten Mitarbeitern von »Mitteldeutscher Zeitung« und »Mitteldeutschem Rundfunk« auch eine Reporterin der »Zeit« sowie ein Korrespondent der israelischen Tageszeitung »Haaretz«.
Sichtbar nervös hatte der Angeklagte einen größeren Tross an Unterstützern aufgeboten: Als Zeugen geladene Klassenkameraden des Opfers, die mit dem Täter fraternisierten, den um neun Uhr morgens gutgelaunten Vater, der den Quell seiner Heiterkeit teilte und einen Flachmann herumreichte, die beiden NPD-Kreistagsabgeordneten Rolf Dietrich aus Braunsbedra und Andreas Karl aus dem Burgenlandkreis sowie den einschlägig bekannten Nazianwalt Thomas Jauch aus Weißenfels, welcher als Verteidiger fungierte. Die Vernehmung des Angeklagten, der kaum einen Satz fehlerfrei artikulierte, brachte zwar ans Tageslicht, dass er bereits zweimal wegen Körperverletzung vorbestraft war. Versuche der Nebenklage, den ideologischen Hintergrund des Täters zu thematisieren – unter anderem mit der langjährigen Verwurzelung des Angeklagten in der örtlichen Neonaziszene sowie auf dessen Handy gefundenen Hakenkreuzbildern –, wurden von der generell am Prozess nur mäßig interessiert wirkenden Richterin aber unterbunden und da auch die Staatsanwältin vom Geschehen gelangweilt schien, durfte Palloch ohne viel kritisches Nachfragen seine Version des Tatablaufs schildern: Nach Feierabend hätte er sich innerhalb von zwei Stunden »zwischen sechs und acht Bier« eingeholfen, sei anschließend zum lokalen In-Treffpunkt – der obligatorischen Bushaltestelle – gegangen, hätte dort den seit kurzem im Ort lebenden 17-jährigen Israeli beim Drogen verkaufen erwischt und sei dann quasi in Notwehr gegen diese Vergiftung des Volkskörpers tätig geworden, wobei er keineswegs »Judenschwein« sondern das sehr populäre Wort »Drogenschwein« gerufen habe. Diese hanebüchene Lüge brachte Palloch dann ein momentan noch laufendes Verfahren wegen Verleumdung ein. Als nächster Zeuge wurde Mario Träbert vor das Jugendschöffengericht zitiert. Der 28-Jährige berichtete, dass er an jenem Tag mit dem Auto an der Bushaltestelle vorbeifuhr, sofort die Ernsthaftigkeit der Lage erkannte und das Opfer vor seinem Peiniger rettete (das Land Sachsen-Anhalt belohnte ihn dafür mit einem Händedruck von Innenstaatssekretär Rüdiger Erben sowie einem 50€-Gutschein für das Einkaufscenter »Schöne Aussicht«). Im Auto hätte ihm der Israeli, noch unter Schock stehend, dann von der Beschimpfung als »Judenschwein« erzählt. Träbert beharrte auch nach mehrfachem Nachhaken des Verteidigers Jauch auf dieser Schilderung, sodass die Strategie des Nazianwalts, wonach erst die Eltern des Opfers diesem die antisemitische Beschimpfung eingeredet hätten, nicht aufging. So blieb Jauch nur, von der »angeblichen Beleidigung Judenschwein« zu sprechen. Nach Protest des Anwalts der Nebenklage sowie eines klärenden Wortes der Richterin, dass »Judenschwein« immer eine Beleidigung sei, räumte er süffisant ein, er habe »selbstverständlich« gemeint, dass die Beleidigung »angeblich« gefallen sei. Das sorgte – selbstverständlich – für Heiterkeit in der Naziecke.
Als einzige Zeugin für das Wort »Drogenschwein« wurde die Cousine und – es ist ein kleines Dorf – vormalige Geliebte des Angeklagten aufgeboten, die mit dieser Story wundersamerweise erstmals wenige Tage vor Prozessbeginn aufwartete. Aufgrund ihrer sowie der Minderjährigkeit aller weiteren Zeugen wurde die Öffentlichkeit vom weiteren Prozessverlauf zunächst ausgeschlossen.
In den Verhandlungspausen konnte dann auf den Gerichtsfluren die gelebte Dorfgemeinschaft beobachtet werden: Eltern minderjähriger Zeugen schwatzten mit den Eltern des Angeklagten, die beiden Troglodyten der NPD pflegten vertrauten Umgang mit Alexander Palloch und Verteidiger Jauch unterhielt den gesamten Haufen mit Anekdoten aus seiner Geschichte als Nazianwalt. Als die Zeugenvernehmung schließlich beendet war, konnte Jauch eine neue in sein Repertoire aufnehmen: Staatsanwältin und Nebenklage hatten gefordert, dem Angeklagten Sozialstunden in der Gedenkstätte Buchenwald aufzuerlegen. Diesem Ansinnen schloss sich der Nazianwalt mit mokanter Miene an, denn schließlich stünde Buchenwald als Symbol nicht nur für »deutsche Verfehlungen«, sondern auch dafür, was »fremde Mächte« nach Kriegsende den Deutschen angetan hätten. Die Vorsitzende Richterin nickte ab, zog sich mit ihren Schöffen zur Beratung zurück und verkündete kurze Zeit später das Urteil: Anscheinend hatten die während der Verhandlung stumm im Zuschauerbereich vollzogenen Gebete des mit einem großen Amulett behangenen NPD-Esoterikers Andreas Karl ihren Weg zu Odin gefunden, denn mit acht Monaten Haft auf Bewährung sowie 360 Euro Strafe kam der einschlägig vorbestrafte Angeklagte recht günstig davon. In der Urteilsbegründung führte die Richterin aus, dass ihrer Ansicht nach beide Schimpfworte (»Judenschwein« und »Drogenschwein«) gefallen seien – auf diese recht originelle Deutungsvariante wäre wohl kein weiterer Anwesender gekommen. Dieses peinliche Herumlavieren einer Richterin, die das Wort Jude im gesamten Prozess nur in Verbindung mit Schwein aussprechen wollte, ansonsten strikt darauf achtete, von »Angehörigen der jüdischen Religionsgemeinschaft« und »Mitbürgern jüdischen Glaubens« zu reden, für welche »Judenschwein« eine besonders ehrverletzende Äußerung sei, bildete den Schlusspunkt des Prozesses. Die Journalisten belagerten daraufhin die Bank des Angeklagten, was der Vater des Nazischlägers nutzte, sich vor der Presse als guter Erzieher zu profilieren: »Der da«, deutete er auf seinen Sohn, werde von ihm heute noch »eine ordentliche Tracht Prügel« erhalten. Treffender lassen sich die Verhältnisse und der Umgang der Menschen in Laucha kaum auf den Punkt bringen.
Lea T. Rosgald