Am 7. Januar 2005 verbrannte Oury Jalloh, der vor dem Bürgerkrieg in Sierra Leone in die Bundesrepublik geflohen war, in einem Polizeigefängnis im benachbarten Dessau. Dabei war er an Händen und Füßen gefesselt. (siehe Bonjour Tristesse 2/2007) Der Prozess gegen zwei Polizisten, die wegen gefährlicher Körperverletzung mit Todesfolge und fahrlässiger Tötung angeklagt waren, endete am 8. Dezember des vergangenen Jahres mit einem Freispruch. Wir sprachen vor diesem Hintergrund mit Steffen Andersch. Er ist Projektleiter des „Mobilen Beratungsteams gegen Rechtsextremismus in Anhalt“ („Projekt Gegenpart“) und war in dieser Funktion an fast allen der 59 Verhandlungstage als Prozessbeobachter vor Ort.
Am 8. Dezember 2008 wurden die beiden angeklagten Polizisten freigesprochen. Wie wurde das Urteil begründet?
Die Begründung dürfte in der bundesrepublikanischen Justizgeschichte relativ einmalig sein, vor allem wenn man sich vor Augen hält, dass hier Polizisten vor Gericht standen. Der Vorsitzende Richter Manfred Steinhoff hat unmissverständlich erklärt, dass ein rechtsstaatliches Verfahren in der Hauptverhandlung nicht möglich war. Er hat verkündet, dass die Beamten ausschließlich aus formalen und nicht etwa aus inhaltlichen Gründen freigesprochen wurden. Für das Scheitern des Prozesses machte der Kammervorsitzende das Aussageverhalten zahlreicher Polizisten vor Gericht verantwortlich. Diese hätten gelogen und gemauert und damit letztlich die Aufklärung der Geschehnisse vom 7. Januar 2005 unmöglich gemacht. Schon während des Prozesses ist dem Richter deshalb mehrmals der Kragen geplatzt, sprach er doch davon, dass solche Beamte im Polizeidienst nichts mehr zu suchen hätten. In der Urteilsverkündung am 8. Dezember 2008 resümierte Steinhoff zudem verbittert, dass diese Polizisten damit dem Justizsystem und dem Land Sachsen-Anhalt erheblich geschadet hätten. Alles in allem ziemlich starke Worte, die mich in ihrer Deutlichkeit schon überrascht haben.
Hier muss ich noch mal nachfragen: In einem antirassistischen Flugblatt wird nämlich behauptet, Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung hätten in diesem Prozess zusammengearbeitet, um den Tathergang zu vertuschen. Sie waren an fast allen Prozesstagen vor Ort. Diese Aussagen decken sich also in keiner Weise mit Ihren Beobachtungen?
Die Behauptung in diesem Flugblatt ist barer Unsinn und wohl eher Ausdruck einer getrübten Realitätswahrnehmung. Außerdem kommt hier das Unvermögen zum Vorschein, komplexe Sachzusammenhänge – und das war der Fall Jalloh und der Prozess sicherlich – differenziert zu betrachten und nicht gleich ideologiebehaftet mit einfachen Erklärungen zur Hand zu sein. Hier bricht sich offensichtlich eine diffuse Verschwörungstheorie Bahn, nach der Exekutive und Judikative prinzipiell vertuschen und verschleiern würden. Vieles kann und muss man an dem Prozess kritisieren, beispielsweise dass es über zwei Jahre gedauert hat, bis er überhaupt begonnen hat, und dass die Hauptverhandlung wohl nur wegen des öffentlichen Druckszenarios zu Stande kam. Das Krisenmanagement der Polizei und der Staatsanwaltschaft war katastrophal. Erst nach entsprechenden Presseberichten rückten diese Institutionen scheibchenweise mit Fakten raus. So zum Beispiel mit der Tatsache, dass Oury Jalloh zum Todeszeitpunkt an Händen und Füßen gefesselt war.
Wer der Staatsanwaltschaft und dem Gericht aber mangelndes Aufklärungsinteresse unterstellt, hat den Prozess entweder nur selektiv verfolgt oder für sich schon vor Beginn der Verhandlung beschlossen, dass das Ganze eine Farce sei. Immerhin war der Prozess mit 59 Verhandlungstagen einer der aufwendigsten in der Justizgeschichte Sachsen-Anhalts. Es gab zahlreiche medizinische Gutachten, Bewegungs- und Nachbrandversuche und Expertisen von anderen Sachverständigen. Das gesamte Setting, vor allem die lügenden Beamten, haben eine Aufklärung verhindert. Letztlich kann der bürgerliche Rechtsstaat nur in einem eng abgesteckten Terrain agieren und hat ja auch eindeutig eine gesellschaftliche Vermittlungsfunktion. Das haben wohl viele Leute, vor allem traditionelle Linke, immer noch nicht begriffen.
Wenn sich der Vorsitzende Richter so über das Mauern der Zeugen empört hat: Was hat er getan, um die Lügen der Zeugen und der Angeklagten zu unterbinden? Hat er alle Rechtsmittel ausgeschöpft?
Trotz seiner verbal ziemlich heftigen Polizeischelte hat Steinhoff den Rahmen des juristisch Machbaren bei weitem nicht ausgeschöpft. So hätte er die Beamten, die augenscheinlich vor Gericht gelogen haben, schon während der Hauptverhandlung stärker unter Druck setzen können. Beispielsweise, indem er parallel Strafverfahren wegen Falschaussagen forciert hätte. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Vorgehen aus prozessstrategischen Gründen jedoch abgelehnt. Vor dem Spiegel der politischen Brisanz des Falles, sieht eine harte Linie wohl anders aus. Aber letztlich, so mein Eindruck, standen das Gericht und die Staatsanwaltschaft der Mauer des Schweigens ziemlich hilflos gegenüber. Der Richter hat das durchaus als persönlichen Affront empfunden. Ein adäquates Mittel, um aus diesem Dilemma herauszukommen, wollte oder konnte er jedoch nicht finden.
Nun verweisen antirassistische Initiativen immer wieder darauf, dass in derselben Zelle, in der Oury Jalloh verbrannte, bereits vorher ein Mann gestorben war. Der Diensthabende war einer der beiden Polizisten, die auch im Fall Oury Jalloh angeklagt waren. Was ist damals passiert, und wie hat das Gericht auf diese merkwürdige Häufung von Todesfällen reagiert?
Es ist tatsächlich so, dass vor einigen Jahren schon einmal ein Mensch im Gewahrsamstrakt des Dessauer Polizeireviers verstorben ist. Der stark alkoholisierte Mario Bichtemann wurde im November 2002 ins Revier verbracht und war wenige Stunden später tot. Auch an diesem Tag hatte der Hauptangeklagte Andreas S. Dienst. Die Gewahrsamstauglichkeit wurde damals von dem Polizeiarzt attestiert, der auch bei Oury Jalloh die Arrestierungsfähigkeit bescheinigt hatte. Der Nebenklage war es nach anfänglichen Widerständen des Gerichts gelungen, Teilaspekte dieses Falles in die Oury-Jalloh-Hauptverhandlung einzuführen. Vor allem deshalb, um mehr über die Dienstbeflissenheit und etwaige Verfehlungen des Hauptangeklagten zu erfahren. Die Ermittlungen gegen Andreas S. wurden damals eingestellt, obwohl der Verlauf zeigte, dass er als verantwortlicher Dienstgruppenleiter nicht dafür gesorgt hatte, dass die regelmäßigen Kontrollgänge, wie in der Gewahrsamsordnung vorgeschrieben, alle 30 Minuten durchzuführen sind. Letztlich war Bichtemann mehrere Stunden in der Zelle unbeobachtet und starb schließlich in diesem Zeitraum. Der Arzt wurde ebenfalls nicht belangt, weil Bichtemann an einer inneren Schädelverletzung verstorben sein soll, die er mit der vorgeschriebenen Untersuchungsprozedur nicht hätte erkennen können. Skandalös ist jedoch zweifellos, dass das nach Abschluss des Strafverfahrens gegen Andreas S. eröffnete dienstrechtliche Verfahren nach mehr als fünf Jahren immer noch nicht abgeschlossen ist. Somit wurde der Dienstgruppenleiter für den augenscheinlichen Verstoß gegen die Gewahrsamsordnung bis heute nicht sanktioniert.
Der Jalloh-Prozess hat abseits solcher persönlichen Verfehlungen aber noch ganz andere, strukturelle Defizite aufgezeigt, ermöglichte er doch erstmals einen tiefen Blick in das Innenleben eines Polizeireviers. Wenn man das operative und organisatorische Unvermögen sieht, mit dem die Beamten in Dessau agierten, überkommen einen beklemmende Gefühle. Schließlich kann gerade von der Polizei erwartet werden, dass sie die körperliche Unversehrtheit der ihr anvertrauten Personen gewährleistet. Wenn es aber Beamte in der Leitstelle gibt, die an ihren Arbeitsgeräten nicht ausgebildet wurden und nie eine Einweisung für das technische Equipment in der Zentrale bekommen haben, kann man schon an der Funktionsfähigkeit dieses Apparats zweifeln. Brandmeldeanlagen, die nicht vorschriftsmäßig abgenommen wurden, fehlende Hinweise auf Feuerlöscher und keine optische Überwachung von stark alkoholisierten Menschen runden das erschütternde Bild ab.
Sie haben im Laufe des Prozesses den Unmut von antirassistischen Initiativen und Migrantenorganisationen auf sich gezogen. Die Anwälte von Oury Jallohs Vater, der als Nebenkläger auftrat, wurden von dieser Seite ebenfalls vehement kritisiert. Warum?
Anfänglich war es so, dass unterschiedlichste Akteure den Beginn des Prozesses begrüßt haben. Schließlich war es als Erfolg zu werten, dass überhaupt eine Hauptverhandlung gegen Polizeibeamte eröffnet wurde. Ein Vorgang, der durchaus Seltenheitscharakter trägt. Im Laufe des Verfahrens haben sich die Positionen von antirassistischen Gruppen und Teilen der afrikanischen Community aber zusehends radikalisiert. Nun wurde der juristische Aufklärungsversuch als „Scheinprozess“ bezeichnet und vor allem eine These präferiert, die in der Parole „Oury Jalloh – das war Mord!“ mündete. Wäre diese Theorie von den Initiativen als politische Meinungsäußerung transportiert worden, hätte es sicherlich keinen großen Dissens gegeben. Aber die Gruppen gingen dann verstärkt dazu über, diese unbewiesene Behauptung als objektive Wahrheit zu behandeln. Im nächsten Schritt warfen sie all denen vor, die sich ihrer Meinung nicht anschließen wollten oder konnten, eine Aufklärung des Falls zu behindern. Alle, die nicht mit in den „Das-war-Mord“-Chor einstimmten, galten von nun an als verlängerter Arm des Gerichts. In dieses Feindschema wurde dann auch die Dessauer Prozessbeobachtergruppe einsortiert. Das ging soweit, dass Leute, die maßgeblich am Zustandekommen des Prozesses beteiligt waren und die Teilnahme der Mutter Oury Jallohs an der Verhandlungseröffnung ermöglicht hatten, verbal angegriffen und verunglimpft wurden. Später wurde versucht, die Nebenklage zur Aufgabe des Mandates zu bewegen, weil diese angeblich im Prozess nicht offensiv genug aufgetreten sei und die falschen Fragen gestellt hätte. Zweifellos hat die Staatsanwaltschaft mit der vorzeitigen und ausschließlichen Festlegung auf die Unfallthese, also die These, dass Oury Jalloh mit einem Feuerzeug seine Matratze selbst entzündet hat, andere Verhandlungsstränge erschwert. Gleichwohl hat die Nebenklage mehrmals plausibel dargestellt, dass sie nicht in der Lage war, eine andere These zu formulieren, die auch justiziabel gewesen wäre. Für antirassistische Gruppen scheint dagegen klar zu sein, dass es sich nur um einen Mord gehandelt haben kann. Belegen können sie ihre Behauptung freilich nicht. Auch die Hauptverhandlung hat trotz intensivster Nachfragen durch die Opferanwälte keine Indizien für ein mögliches aktives Tun Dritter zu Tage fördern können. Vielleicht habe ich auch einfach zu wenig Phantasie, um mir vorzustellen, was an jenem Tag passiert sein könnte, doch das wäre auch pure Spekulation.
Die Dessauer Prozessbeobachtergruppe hat von Anfang klar gestellt, dass ihre Begleitung des Verfahrens einen dokumentarischen Anspruch hat. Ich denke, wir haben da auch neue Standards gesetzt. Immerhin haben wir umfänglich und tagesaktuell von den einzelnen Prozesstagen berichtet. Die Resonanz war dabei riesig. Diese festgelegte Konzeption hat uns natürlich nicht daran gehindert, den Prozessverlauf zu interpretieren. Auch wir haben immer wieder gesagt, dass der Fall Momente von strukturellem Rassismus aufweist. Wir haben gefordert, dass die Falschaussagen von Polizisten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen und der Polizeiapparat in Sachen interkulturelle Kompetenzen einen erheblichen Fort- und Weiterbildungsbedarf aufweist. Dass der Prozess letztlich gescheitert ist und am Ende kein wirkliches Ergebnis steht, wird wohl auch zukünftig wildeste Spekulationen und Verschwörungstheorien befördern. Dafür sind allein die Polizisten verantwortlich, die hier so schamlos gelogen haben. Mit dem aggressiv vorgetragenen Mordpostulat hat sich die Antirassismus-Szene jedenfalls kein Gefallen getan. Als erstzunehmender Akteur im Diskurs um den Feuertod Oury Jallohs hat sie sich damit disqualifiziert.
Sie haben in einem Vorgespräch erklärt, dass antirassistische Initiativen wie die „Antirassistische Initiative“ (ARI) aus Berlin die Migranten, die den Prozess besuchten, gegen das Vorgehen der Polizei und letztlich auch das Urteil protestiert haben, instrumentalisiert haben. Worin bestand diese Instrumentalisierung?
Vor allem in unsäglichen Vergleichen, in denen der tragischen Tod Oury Jallohs mit der Shoa gleichgesetzt wurde. Auf mehreren Demonstrationen trugen so Teilnehmer ein Transparent, auf dem der Fall mit dem deutschen Konzentrationslager Dachau in eine direkte Verbindung gebracht wurde. In einem Redebeitrag wurde der Polizeiarzt mit KZ-Ärzten verglichen. Wir haben frühzeitig versucht, mit den Gruppen darüber in einen kritischen Austausch zu treten. Dazu hatten wir in einem wirklich sehr moderat verfassten Positionspapier unsere Gesprächsbereitschaft signalisiert. Eine Reaktion oder Antwort ist bis heute ausgeblieben. Im Vorfeld einer Konferenz im Januar 2008 in Dessau haben uns dann Vertreter der afrikanischen Community zu verstehen gegeben, dass wir doch nicht so auf dieser Holocaustrelativierung herumreiten sollen. Schließlich sei dies eine „eurozentristische Sichtweise“, die vor allem die von Europäern verantwortete grausame Kolonialgeschichte in Afrika nicht berücksichtigen würde. Eine wirkliche Debatte kam also nicht zu Stande, und inzwischen haben wir den Versuch aufgegeben.
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das lässt ja vintageparolen hochkommen…